Idee

Die Anzahl der pflegebedürftigen Personen wird im gesamten Land Brandenburg bis zum Jahr 2020 um 44 Prozent zunehmen; im äußeren Entwicklungsraum um 40 Prozent und im engeren Verflechtungsraum um fast 60 Prozent. Allerdings ergeben sich andere Verhältnisse, wenn man nur die Altersgruppe der über 80-Jährigen betrachtet. Deren Anteil wird im ganzen Land bis 2020 um fast das Doppeltesteigen (äußerer Entwicklungsraum: 185 Prozent, engerer Verflechtungsraum: 218 Prozent). Bis 2015 verändert sich im Land die rechnerische Chance für einen 65- bis unter 80-Jährigen, von einer Person des erwerbsfähigen Pflegepotenzials in häuslicher Umgebung versorgt zu werden, kaum. Sowohl die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (Altersgruppe 20 bis 65) als auch die Anzahl der Pflegefälle in der Altersgruppe zwischen 65 und unter 80 Jahren bleibt nahezu stabil.  Erst zwischen 2020 (und 2030) steigt die Anzahl der Pflegefälle stark an, gleichzeitig sinkt die Anzahl der Personen im Alter von 20 und 65 Jahren erheblich und somit entfallen weniger Personen des Pflegepotenzials auf einen Pflegefall. Rein statistisch sinken damit auch die Chancenfür eine 65- bis unter 80-jährige Person, von ihren Angehörigen gepflegt zu werden. Für das Land Brandenburg insgesamt wird das erwerbsfähige Pflegepotenzial bis 2020 etwa auf ein Drittel seines Ausgangswertes sinken. Rein rechnerisch hat jeder Pflegebedürftige ab 80 Jahre im Jahr 2020 eine etwa dreimal schlechtere Chance, in einem Haushalt von Angehörigen im erwerbsfähigen Alter versorgt zu werden, als im Jahr 2007. (Zusammenfassung aus Prognose des Pflegebedarfs und der Pflege durch Angehörige im Land Brandenburg)

Anhand dieser Prognosen zum demografischen Wandel ist im Land Brandenburg bis 2030 mit einem deutlichen Zuwachs an pflegebedürftigen Menschen zu rechnen. Damit einhergehend ist auch von einer Zunahme des Bedarfs an Beratung zu pflegerischer Versorgung und zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auszugehen. Es gilt daher unter anderem, neben den bestehenden professionellen Angeboten zur Beratung von pflegenden Angehörigen, neue Modelle der Beratung durch ehrenamtlich engagierte Personen zu etablieren.

Das Institut für Soziale Gesundheit (ISG) der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin hat zum 01.08.2012 – gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) – mit der Durchführung des Modellprojekts Vereinbarkeitslotsen Beruf und Pflege begonnen. Im Rahmen des Projekts wird während einer Laufzeit von 12 Monaten eine Vereinbarkeitslotsin oder ein Vereinbarkeitslotse in der Stadt Eisenhüttenstadt eingesetzt.

Durch die Vereinbarkeitslotsin oder den Vereinbarkeitslotsen sollen in erster Linie betriebliche Strategien zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Wirtschaftsunternehmen befördert werden. Zudem können pflegende Personen angesprochen werden, die sich in Beschäftigungsverhältnissen ohne betriebliche Vereinbarkeitsstrategien befinden. Weil deren Zeithaushalt nicht durch arbeitsorganisatorische Arrangements kompensiert wird, sollen dafür individuelle Entlastungskonzepte entwickelt werden.

Weiter sollen durch die Vereinbarkeitslotsin oder den Vereinbarkeitslotsen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oder-Spree, Ämtern und Gemeinden sowie mit frei gemeinnützigen bzw. gesellschaftlichen Organisationen wie der Volkssolidarität, Gewerkschaften und Kirchengemeinden ca. 20 bürgerschaftlich engagierte Personen über Städte und Gemeinden, Kammern und Berufsverbände geworben werden. Die Kontaktpersonen sollen außerhalb des professionellen pflegerischen Versorgungssystems, also beispielsweise aus gewerkschaftlichen und kirchlichen Strukturen heraus sowie in Ortsvereinen verschiedener gesellschaftlicher Organisationen wirken. Diese bürgerschaftlich engagierten Personen werden durch das Institut für Soziale Gesundheit geschult, damit sie vor Ort als Kontaktpersonen für Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wirken und in ihrem Umfeld zu den Möglichkeiten, soziales und pflegerisches Engagement mit der eigenen Berufstätigkeit zu vereinen, beraten können. Die Koordination dieser ehrenamtlich engagierten Personen erfolgt durch die Vereinbarkeitslotsin oder den Vereinbarkeitslotsen.

Das Institut für Soziale Gesundheit begleitet und evaluiert den Prozess der Umsetzung des Modellprojekts.

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